Der Rechtsrahmen
Algerien regelt den Datenschutz durch das Gesetz Nr. 18-07 über den Schutz personenbezogener Daten aus dem Jahr 2018, beaufsichtigt von der ANPDP.
Für Werbetreibende zählt vor allem die Einwilligungslage, und Algerien gehört zum Opt-in-Block, in dem Tracking und Kontaktaufnahme vorab eine Erlaubnis benötigen.
Wichtige Rechtsakte
Gesetz Nr. 18-07 zum Schutz personenbezogener Daten
Das Gesetz 18-07 wurde erst operativ, als die ANPDP 2023 eingerichtet wurde, fünf Jahre nach seiner Verabschiedung; Registrierungs- und Genehmigungspflichten für Datenübermittlungen gelten inzwischen tatsächlich.
Marketing und Werbung
Einwilligung hat Vorrang, hinzu kommen Genehmigungspflichten für sensible Daten und Datenübermittlungen. Die meisten Entscheidungen zu Kanälen ergeben sich hier aus dieser Einwilligungsregel.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Die meisten Datenübermittlungen ins Ausland bedürfen der Genehmigung durch die ANPDP. Ausländische Gesetze mit extraterritorialer Reichweite, allen voran die DSGVO, können Daten von hier ansässigen Personen dennoch erfassen, sobald ein Verantwortlicher im Ausland beteiligt ist.
Durchsetzung und Sanktionen
Verstöße können mit Bußgeldern und Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Obergrenze bedeutet wenig, solange die Behörde sie nicht anwendet; ihre bisherige Praxis ist der bessere Maßstab.