Der Rechtsrahmen
Moldau regelt personenbezogene Daten durch das Gesetz Nr. 133/2011 zum Schutz personenbezogener Daten, beaufsichtigt von der NCPDP.
Für Werbetreibende zählt vor allem die Einwilligungslage, und Moldau gehört zum Opt-in-Block, in dem Tracking und Kontaktaufnahme vorab eine Erlaubnis benötigen.
Wichtige Rechtsakte
Gesetz Nr. 133/2011 zum Schutz personenbezogener Daten
Moldau wendet ein Gesetz aus der Richtlinien-Ära von 2011 an und rüstet als EU-Beitrittskandidat schrittweise auf DSGVO-Niveau auf; das Ablösegesetz sollte beobachtet werden.
Marketing und Werbung
Ein an der Vor-DSGVO-EU-Richtlinie orientiertes, einwilligungsbasiertes System; die Angleichung an die DSGVO schreitet im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses voran. Die meisten Entscheidungen zu Werbekanälen ergeben sich hier aus dieser Einwilligungsregel.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Datenübermittlungen ins Ausland setzen ein angemessenes Bestimmungsland oder eine Genehmigung der Behörde voraus.
Durchsetzung und Sanktionen
Die Behörde kann Verwaltungsbußgelder verhängen. Eine Obergrenze bedeutet wenig, solange die Behörde sie nicht anwendet; ihre bisherige Praxis ist der bessere Maßstab.