Der Rechtsrahmen
Nepal regelt personenbezogene Daten durch das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen, 2075 (2018), ohne eigene Aufsichtsbehörde.
Für Werbetreibende zählt vor allem die Einwilligungslage, und Nepal gehört zum Opt-in-Block, in dem Tracking und Kontaktaufnahme vorab eine Erlaubnis benötigen.
Wichtige Rechtsakte
Gesetz zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen, 2075 (2018)
Nepal hat für die Region früh gesetzlich vorgesorgt, mit dem Datenschutzgesetz von 2018 und den Vorschriften von 2020; da jedoch keine Aufsichtsbehörde besteht, läuft die Durchsetzung über strafrechtliche Anzeigen, was den praktischen Druck gering hält.
Marketing und Werbung
Für die Erhebung, Nutzung und Veröffentlichung personenbezogener Informationen ist eine Einwilligung erforderlich, mit weitreichenden Ausnahmen für Behörden. Die meisten Entscheidungen zu Werbekanälen ergeben sich hier aus dieser Einwilligungsregel.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Datenübermittlungen ins Ausland stützen sich auf die Einwilligung; das Gesetz sieht keinen eigenen Übermittlungsmechanismus vor.
Durchsetzung und Sanktionen
Verstöße können mit Bußgeldern und bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.