Der Rechtsrahmen
Usbekistan regelt personenbezogene Daten durch das Gesetz über personenbezogene Daten aus dem Jahr 2019, das von der Personalisierungsagentur unter dem Ministerkabinett beaufsichtigt wird.
Für Werbetreibende zählt vor allem die Einwilligungslage, und Usbekistan gehört zum Opt-in-Block, in dem Tracking und Ansprache vorab eine Erlaubnis erfordern.
Wichtige Rechtsakte
Gesetz über personenbezogene Daten (2019, geändert 2021)
Usbekistan führte 2021 eine strikte Lokalisierungspflicht ein und hat große Plattformen wegen Nichteinhaltung gesperrt oder gedrosselt, was das Land zu einem der konsequentesten Regime Zentralasiens macht.
Marketing und Werbung
Einwilligungsbasiert; Registrierung von Datenbanken erforderlich. Die meisten Kanalentscheidungen richten sich hier nach dieser Einwilligungsregel.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Lokalisierung: Personenbezogene Daten usbekischer Staatsbürger müssen auf physisch in Usbekistan befindlichen Servern verarbeitet werden (Änderung von 2021); Übermittlungen sind eingeschränkt.
Durchsetzung und Sanktionen
Bußgelder; Sperrbefugnisse werden gegen nicht konforme Plattformen eingesetzt.