Der Rechtsrahmen
Angola regelt den Datenschutz durch das Gesetz 22/11 über den Schutz personenbezogener Daten aus dem Jahr 2011, beaufsichtigt von der APD.
Für Werbetreibende zählt vor allem die Einwilligungslage, und Angola gehört zum Opt-in-Block, in dem Tracking und Kontaktaufnahme vorab eine Erlaubnis benötigen.
Wichtige Rechtsakte
Gesetz 22/11 zum Schutz personenbezogener Daten
Angola erließ sein Gesetz 2011, setzte die Aufsichtsbehörde aber erst 2019 ein; seither treibt die APD Registrierungs- und Genehmigungspflichten voran.
Marketing und Werbung
Einwilligung hat Vorrang, hinzu kommen Genehmigungspflichten: Für die Verarbeitung sensibler Daten und für Datenübermittlungen ist eine Genehmigung der APD erforderlich. Die meisten Entscheidungen zu Kanälen ergeben sich hier aus dieser Einwilligungsregel.
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Datenübermittlungen ins Ausland bedürfen der Genehmigung durch die APD und hängen von der Angemessenheit des Zielstaats ab.
Durchsetzung und Sanktionen
Bußgelder richten sich nach der Umsatzklasse des Unternehmens. Eine Obergrenze bedeutet wenig, solange die Behörde sie nicht anwendet; ihre bisherige Praxis ist der bessere Maßstab.